Prü­fung end­gül­tig nicht be­stan­den

Was ist mit "vor­he­ri­gen Stu­di­um" in der Ab­fra­ge ge­meint ? Hatte in einem frü­he­ren Stu­di­en­gang vor mei­nem jet­zi­gen eine Prü­fung end­gül­tig nicht be­stan­den. Muss dies in der Ab­fra­ge auf­ge­führt wer­den oder geht es nur um den ak­tu­el­len Stu­di­en­gang ?
1 Ant­wort

Guten Tag,

bei der Be­wer­bung um einen Stu­di­en­platz müs­sen Sie an­ge­ben, ob Sie in einem vor­he­ri­gen Stu­di­en­gang eine Prü­fung end­gül­tig nicht be­stan­den haben. Es sind sämt­li­che Stu­di­en­gän­ge ge­meint, in denen Sie vor Ihrer Be­wer­bung ein­ge­schrie­ben waren oder noch sind.

Bitte geben Sie daher die end­gül­tig nicht be­stan­de­ne Prü­fung des frü­he­ren Stu­di­en­gangs an.

Bei wei­te­ren Fra­gen ste­hen wir Ihnen gern zur Ver­fü­gung!

Mit freund­li­chen Grü­ßen

das On­line­be­ra­tungs­team

Ver­öf­fent­licht