Stu­die­ren und Ar­bei­ten zu­gleich?

Ich bin aus­ge­lern­te Er­zie­he­rin und in­ter­es­sie­re mich sehr für ein Stu­di­um im Be­reich Früh­kind­li­che- und Ele­men­tar­bil­dung, möch­te aber ne­ben­bei min­des­tens 19,5 Stun­den ar­bei­ten gehen um mich zu fi­nan­zie­ren. Nun woll­te ich wis­sen ob das mit dem Stu­di­um über­haupt zu ver­ein­ba­ren ist.
1 Ant­wort

Hallo Lisa,

vie­len Dank für deine Frage. Grund­sätz­lich han­delt es sich bei dem Ba­che­lor Früh­kind­li­che und Ele­men­tar­bil­dung um ein Voll­zeit­stu­di­um. Ein Ar­beits­ver­hält­nis neben dem Stu­di­um ist je­doch unter nach­fol­gen­den Be­din­gun­gen bzw. nach Ge­neh­mi­gung mög­lich.

Bei einer Tä­tig­keit von we­ni­ger als 12 Stun­den pro Woche ist keine Ge­neh­mi­gung not­wen­dig.

Ein Ar­beits­ver­hält­nis von bis zu 50% der üb­li­chen Wo­chen­ar­beits­zeit muss ge­neh­migt wer­den. Bei der Im­ma­tri­ku­la­ti­on müs­sen hier­zu ein­ge­reicht wer­den:
- der Ar­beits­ver­trag zum Nach­weis des Stun­den­um­fangs und
- eine schrift­li­che Er­klä­rung der Ar­beits­stel­le dar­über, dass das ge­plan­te Stu­di­um be­kannt ist und auf die Be­lan­ge des Stu­di­ums Rück­sicht ge­nom­men wird.

Ein Ar­beits­ver­hält­nis von mehr als 50% der üb­li­chen Wo­chen­ar­beits­zeit er­for­dert eine be­son­de­re Prü­fung. Ein­ge­reicht wer­den muss hier­zu bei der Im­ma­tri­ku­la­ti­on:
- der Ar­beits­ver­trag zum Nach­weis des Stun­den­um­fangs
- eine von der Ar­beits-/Dienst­stel­le un­ter­zeich­ne­te Dar­stel­lung dar­über, dass Lehr­ver­an­stal­tun­gen im Vo­lu­men von mind. 15 Leis­tungs­punk­ten be­sucht wer­den kön­nen und
- eine schrift­li­che Stel­lung­nah­me der Stu­di­en­gangs­lei­tung.

Hier fin­dest du den An­trag zur Ge­neh­mi­gung eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses und wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen:

https://​www.​ph-​heidelberg.​de/​fileadmin/​de/​studium/​stu​dien​buer​o/​Formulare_​Studierende/​Antrag_​Genehmigung_​Arb​eits​verh​aelt​nis_​Dop​pels​tudi​um_​01.​pdf
 

Mit freund­li­chen Grü­ßen
dein Stu­dent Ser­vice Cen­ter Team

Ver­öf­fent­licht