Frist für das ein­sen­den der For­mu­la­re

Hallo, Ich habe ge­ra­de frist­ge­recht einen on­line An­trag auf Im­ma­tri­ku­la­ti­on ge­stellt. Ich soll nun aber auch die­sen An­trag aus­dru­cken und per Post sen­den zu­sam­men mit an­de­ren Do­ku­men­ten, gilt hier­für die glei­che Frist? Und wenn kann die ver­län­gert wer­den, da ich meine Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung der Uni von der ich wech­se­le noch nicht habe.
1 Ant­wort

Hallo und vie­len Dank für Ihre Frage!

Ma­ß­geb­lich für die An­nah­me des Stu­di­en­plat­zes ist der frist­ge­rech­te pos­ta­li­sche Ein­gang des Ein­schrei­be­bo­gens an der PH Hei­del­berg.
Das (wenn auch frist­ge­rech­te) Ab­schlie­ßen der On­line-Im­ma­tri­ku­la­ti­on ist al­lei­ne nicht aus­rei­chend! Be­ach­ten Sie dabei, dass der Post­ein­gang bei der Hoch­schu­le und nicht das Datum des Post­stem­pels aus­schlag­ge­bend ist.
In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen Un­ter­la­gen zur Im­ma­tri­ku­la­ti­on wie z.B. eine Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung nach­ge­reicht wer­den. Bitte ver­mer­ken Sie in die­sem Fall auf Ihrem Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­an­trag hand­schrift­lich, dass nach­zu­rei­chen­de Un­ter­la­gen in Ar­beit sind. Hier­durch kann sich die Be­ar­bei­tungs­zeit Ihrer Im­ma­tri­ku­la­ti­on ver­län­gern und Sie er­hal­ten Ihre Un­ter­la­gen zum Stu­di­en­be­ginn (Stu­die­ren­den­aus­weis und Zu­gangs­da­ten zu On­line-Diens­ten) ent­spre­chend spä­ter.

Bei wei­te­ren Fra­gen sind wir gerne für Sie da!

Ihr Team des On­line-Be­ra­tungs­por­tals/Stu­di­en­bü­ro

 

Ver­öf­fent­licht