Frist für das einsenden der Formulare
Hallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post senden zusammen mit anderen Dokumenten, gilt hierfür die gleiche Frist? Und wenn kann die verlängert werden, da ich meine Exmatrikulationsbescheinigung der Uni von der ich wechsele noch nicht habe.
RE: Frist für das einsenden der Formulare
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
Maßgeblich für die Annahme des Studienplatzes ist der fristgerechte postalische Eingang des Einschreibebogens an der PH Heidelberg.
Das (wenn auch fristgerechte) Abschließen der Online-Immatrikulation ist alleine nicht ausreichend! Beachten Sie dabei, dass der Posteingang bei der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist.
In Ausnahmefällen können Unterlagen zur Immatrikulation wie z.B. eine Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie in diesem Fall auf Ihrem Immatrikulationsantrag handschriftlich, dass nachzureichende Unterlagen in Arbeit sind. Hierdurch kann sich die Bearbeitungszeit Ihrer Immatrikulation verlängern und Sie erhalten Ihre Unterlagen zum Studienbeginn (Studierendenausweis und Zugangsdaten zu Online-Diensten) entsprechend später.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da!
Ihr Team des Online-Beratungsportals/Studienbüro