Kann man sich die in der weiterführenden Schule erworbenen Lateinkenntnisse als "weitere Fremdsprache" neben den erforderlichen Englischkenntnissen anrechnen lassen, wenn man Deutsch im Erweiterungsfach studieren möchte?
Das ist möglich. Wenn man das Abitur gemacht hat, braucht man ja zwei Fremdsprachen in einem vorgegeben Umfang. Dieser Umfang deckt die Anforderungen an der PH ab.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Da ich schon 2020 Abitur gemacht habe und deshalb nur Englisch in der Oberstufe hatte, wollte ich mich noch einmal vergewissern, ob ein "kleines Latinum", ich hatte insgesamt fünf Jahre Latein in der Schule, auch ausreicht.
Vielen Dank für Ihre Auskunft! :)
Die sprachlichen Studienvoraussetzungen werden in der Immatrikulationsordnung näher erläutert: "bei Latein- /Griechisch-Kenntnissen: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe bzw. Grundkenntnisse 4 oder A2 (Endnote mindestens ausreichend)" (https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/studienbuero/Gesetze_Verordnungen/ImmO_ERMA-Sek_I.pdf , §4 Abs. 6 Nr. 2 ).
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RE: Erweiterungsfach
Hallo HeidMar,
Vielen Dank für Ihre Anfrage,
Das ist möglich. Wenn man das Abitur gemacht hat, braucht man ja zwei Fremdsprachen in einem vorgegeben Umfang. Dieser Umfang deckt die Anforderungen an der PH ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des SSC der PH Heidelberg
Kommentar: Erweiterungsfach
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Da ich schon 2020 Abitur gemacht habe und deshalb nur Englisch in der Oberstufe hatte, wollte ich mich noch einmal vergewissern, ob ein "kleines Latinum", ich hatte insgesamt fünf Jahre Latein in der Schule, auch ausreicht.
Vielen Dank für Ihre Auskunft! :)
Kommentar: Erweiterungsfach
Hallo HeidMar,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Die sprachlichen Studienvoraussetzungen werden in der Immatrikulationsordnung näher erläutert: "bei Latein- /Griechisch-Kenntnissen: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe bzw. Grundkenntnisse 4 oder A2 (Endnote mindestens ausreichend)" (https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/studienbuero/Gesetze_Verordnungen/ImmO_ERMA-Sek_I.pdf , §4 Abs. 6 Nr. 2 ).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des SSC der PH Heidelberg