Aus­wahl­ver­fah­ren

Gibt es Punk­te für eine Tä­tig­keit als Schü­ler­spre­che­rin? Auf dem Zer­ti­fi­kat steht keine Wo­chen­stun­den­zahl.
1 Ant­wort

Hallo Kers­tin,

vie­len Dank für deine Frage.

Je nach­dem, über wel­chen Zeit­raum du die Tä­tig­keit als Schü­ler­spre­che­rin aus­ge­führt hast, wären Punk­te aus Block 4 "Teil­zeit­tä­tig­kei­ten" mög­lich. Hier wer­den Tä­tig­kei­ten be­wer­tet, die mind. 1h pro Woche Zeit in An­spruch neh­men. Bei einem Zeit­raum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jah­ren 3 Punk­te und bei über 3 Jah­ren 5 Punk­te. Auf der Be­schei­ni­gung müs­sen also Zeit­raum und Um­fang dei­ner Tä­tig­keit er­sicht­lich sein. Letzt­lich müs­sen die Be­schei­ni­gun­gen je­doch ge­prüft wer­den und erst da­nach kön­nen si­cher Punk­te ver­ge­ben wer­den. Rei­che bitte in jedem Fall Deine Be­schei­ni­gung ein!

Wir wün­schen dir viel Er­folg bei dei­ner Be­wer­bung.

 

mit freund­li­chen Grü­ßen,

das Team des Stu­dent Ser­vice Cen­ters

Ver­öf­fent­licht