Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
GrundschullehramtMuss ich an der Sporteingangsprüfung teilnehmen, wenn ich Sport als Fach für Grundschullehramt studieren möchte? 30.01.2023
Anmeldung Grundschullehramt … Wo bzw. Wie, kann man sich für den Studiengang als Grundschulehrer einschreiben. … Anmeldung Grundschullehramt … Wo bzw. Wie, kann man sich für den Studiengang als Grundschulehrer einschreiben. … … Anmeldung Grundschullehramt …17.12.2024
Grundschullehramt NCHallo,
welchen NC braucht man für Grundschullehramt in Heidelberg?
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Hochschule Wechsel mitten im Studium … ob das Geleistete auch anerkannt wird. Vielen Dank. … Hochschule Wechsel mitten im Studium … Hallo, zurzeit studiere … ob das Geleistete auch anerkannt wird. Vielen Dank. … … Hochschule Wechsel mitten im Studium …19.06.2023
Grundschullehramt FrageHallo,Ich plane zum Wintersemester Grundschullehramt an der PH Heidelberg zu studieren. Muss ich mich bei meinem Studienverlauf zwischen den Fächern…14.04.2024
RE: Auswahlverfahren
Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Frage.
Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
mit freundlichen Grüßen,
das Team des Student Service Centers