Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
Welche Abschlussart ist die richtige?Hallo, meine Frage ist, welche Abschlussart die richtige für mich zum angeben ist.
Da ich vergangenes Jahr meine Fachhochschulreife in einem BK…19.06.2023
Zusätzliches FachLiebes OBP-Team,Ich möchte gerne ein zusätzliches Fach studieren. Ab wann ist das im Bachelor möglich? Und wo finde ich dazu mehr Info?14.04.2024
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SelbsttestHallo,Ich studiere im 3. Semester Lehramt Sek 1 und bin mir nicht sicher, ob der Lehrerberuf gut zu mir passt. Gibt es vielleicht einen Test, der mir…14.04.2024
RE: Auswahlverfahren
Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Frage.
Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
mit freundlichen Grüßen,
das Team des Student Service Centers