Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
Höheres Fachsemester + Uniwechsel… Bundesland (Mecklenburg Vorpommern) Lehramt auf Regionaler Schule. Nun muss ich leider meinen Studienort wechseln. Ist … oder bezieht sich das nur wenn ein Wechsel innerhalb Hochschulen bzw. pädagogischen Hochschulen stattfindet? … Höheres Fachsemester + Uniwechsel … …22.12.2022
Anerkennung von Leistungen?… die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studienangeboten erbracht wurden, … die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studienangeboten erbracht wurden, …10.01.2024
Anerkennung vorheriger Studienleistungen… Heidelberg wechseln. Ich habe bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchte meine bisherigen Leistungen gerne … Heidelberg wechseln. Ich habe bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchte meine bisherigen Leistungen gerne …10.01.2024
Welche Abschlussart ist die richtige?Hallo, meine Frage ist, welche Abschlussart die richtige für mich zum angeben ist.
Da ich vergangenes Jahr meine Fachhochschulreife in einem BK…19.06.2023
RE: Auswahlverfahren
Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Frage.
Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
mit freundlichen Grüßen,
das Team des Student Service Centers