Rückmeldung

Kann ich mich auch nach der letzten Prüfungsleistung wieder Rückmelden um den Studentenstatus nicht zu verlieren? Ich gebe im August 2023 meine Masterarbeit ab und habe damit alle Prüfungsleistungen erbracht aber würde gerne mich fürs nächste Semester noch einmal Rückmelden.
1 Antwort

Hallo Mara,

vielen Dank für Ihre Frage.

Rückmelden können Sie sich zunächst einmal schon, da dies ja noch dieses Semester geschehen muss.

Ob Sie im Wintersemester Ihren Studierendenstatus behalten, hängt allerdings davon ab, wie "schnell" Ihre Masterarbeit korrigiert, die Leistung ans Prüfungsamt übermittelt und verbucht ist. Erfolgt die Eintragung des erfolgreichen Masterabschlusses bis zum 30.09. (noch SoSe 23), verlieren Sie den Studierendenstatus und werden automatisch exmatrikuliert. Die Semestergebühren, die Sie bei der Rückmeldung schon überwiesen haben, bekommen Sie dann natürlich wieder zurück.                                                 

Wird Ihr Masterabschluss erst nach dem 30.09. verbucht, können Sie das Wintersemester noch bis zum Ende immatrikuliert bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Studien Service Center Team

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