Rück­mel­dung

Kann ich mich auch nach der letz­ten Prü­fungs­leis­tung wie­der Rück­mel­den um den Stu­den­ten­sta­tus nicht zu ver­lie­ren? Ich gebe im Au­gust 2023 meine Mas­ter­ar­beit ab und habe damit alle Prü­fungs­leis­tun­gen er­bracht aber würde gerne mich fürs nächs­te Se­mes­ter noch ein­mal Rück­mel­den.
1 Ant­wort

Hallo Mara,

vie­len Dank für Ihre Frage.

Rück­mel­den kön­nen Sie sich zu­nächst ein­mal schon, da dies ja noch die­ses Se­mes­ter ge­sche­hen muss.

Ob Sie im Win­ter­se­mes­ter Ihren Stu­die­ren­den­sta­tus be­hal­ten, hängt al­ler­dings davon ab, wie "schnell" Ihre Mas­ter­ar­beit kor­ri­giert, die Leis­tung ans Prü­fungs­amt über­mit­telt und ver­bucht ist. Er­folgt die Ein­tra­gung des er­folg­rei­chen Mas­ter­ab­schlus­ses bis zum 30.09. (noch SoSe 23), ver­lie­ren Sie den Stu­die­ren­den­sta­tus und wer­den au­to­ma­tisch ex­ma­tri­ku­liert. Die Se­mes­ter­ge­büh­ren, die Sie bei der Rück­mel­dung schon über­wie­sen haben, be­kom­men Sie dann na­tür­lich wie­der zu­rück.                                                 

Wird Ihr Mas­ter­ab­schluss erst nach dem 30.09. ver­bucht, kön­nen Sie das Win­ter­se­mes­ter noch bis zum Ende im­ma­tri­ku­liert blei­ben.

Mit freund­li­chen Grü­ßen,

Ihr Stu­di­en Ser­vice Cen­ter Team

Ver­öf­fent­licht