Im­ma­tri­ku­la­ti­on

Sehr ge­ehr­te Damen und Her­ren, am Frei­tag den 23.06 habe ich meine Mas­ter­ar­beit ab­ge­ge­ben. Wenn ich mich für das WiSe 23/24 nicht im­ma­tri­ku­lie­re und meine Note vor dem 30.09 noch nicht ein­ge­tra­gen sein soll­te, fal­len dann Ge­büh­ren für mich an und er­hal­te ich trotz feh­len­der Im­ma­tri­ku­la­ti­on mei­nen ord­nungs­ge­mä­ßen Ab­schluss? Über eine Ant­wort würde ich mich sehr freu­en. Vie­len Dank schon mal im Vor­aus!
1 Ant­wort

Hallo Frie­de­ri­ke,

vie­len Dank für deine Frage.

Eine Im­ma­tri­ku­la­ti­on ist nur bis zur Be­stä­ti­gung des The­mas der Ab­schluss­ar­beit durch das Prü­fungs­amt not­wen­dig. Du musst dich also nicht für das nächs­te Win­ter­se­mes­ter zu­rück­mel­den und auch keine Ge­büh­ren be­zah­len. Dei­nen Ab­schluss und dein Zeug­niss er­hälst du selbst­ver­ständ­lich trotz­dem. Fülle dafür den ent­spre­chen­den An­trag (An­trag auf Aus­stel­lung der Ab­schluss­do­ku­men­te) aus und schi­cke ihn per Mail oder per Post ans Prü­fungs­amt, so­bald deine Note da ist. Den An­trag fin­dest du im Down­load­cen­ter des Prü­fungs­am­tes.

Bei wei­te­ren Fra­gen melde dich gerne unter 06221 477 555.

 

mit freund­li­chen Grü­ßen,

das Team des Stu­dent Ser­vice Cen­ters

Ver­öf­fent­licht