Not­wen­dig­keit Vor­prak­ti­kum

Hallo, ich in­ter­es­se mich für den Stu­di­en­gang Son­der­päd­ago­gik.

Nun ist mir je­doch nicht klar, ob das Stu­di­um erst mit einem Vor­prak­ti­kum ab­sol­viert wer­den kann. 

Falls ein Vor­prak­ti­kum für die Be­wer­bung zwin­gend not­wen­dig ist, stellt sich mir die Frage, wie lang ein sol­ches Prak­ti­kum denn sein muss.

Liebe Grüße und Danke im Vor­aus für's Ant­wor­ten.

 

 

D

1 Ant­wort

Hallo Lina,

Für die Be­wer­bung für den Stu­di­en­gang Son­der­päd­ago­gik ist die ein­zi­ge Vor­aus­set­zung eine Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung. Was eine Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung ist, fin­dest du auf der Web­sei­te der PH unter Stu­di­um-In­ter­es­se am Stu­di­um-Zu­las­sungs­vor­rau­set­zun­gen. Ein ver­pflich­ten­des Prak­ti­kum brauchst du nicht.

 

Viele Grüße,

dein OBP-Team

Ver­öf­fent­licht