vielen Dank für Ihre Frage. In den Fächern bzw. im Studienbereich, in dem/denen festgelegt wurde, dass Sie Leistungen nachholen müssen, können Sie erst dann an einer Modulprüfung teilnehmen, wenn Sie das Nachstudium nachgewiesen haben. Dazu setzen Sie sich zu Beginn des Semesters mit der bzw. dem zuständigen Fachvertreter*in in Verbindung, um einen Studienplan für die nachzuholenden Leistungen zu erstellen (das Formular hierfür finden Sie unter https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/immatrikulation/master.html?L=0)
Sobald Sie diese Leistungen erbracht haben lassen Sie sich dies durch die Lehrenden oder Prüfer auf dem Formular bestätigen. Wenn in einem Fach alle Leistungen erbracht und unterschrieben sind können Sie das Formular im Prüfungsamt einreichen. Erst dann werden Sie als prüfungsberechtigt geführt, d.h. Sie können ab diesem Zeitpunkt an Modulprüfungen in diesem Fach teilnehmen.
Wenn Sie das Nachstudium in allen Fächern/Studienbereichen erfolgreich absolviert haben wird Ihnen das Prüfungsamt das erfolgreiche Nachstudium gemäß Zulassungsbescheid bestätigen. Diesen Nachweis benötigen Sie bei Ihrer Anmeldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) zusätzlich zum Transcript of Records des Bachelor- und Masterstudiums.
Zulassungsbescheid zur Einschreibung M.Ed. SoP. und BP… absolvieren möchte, benötige ich zu diesem Zeitpunkt einen Zulassungsbescheid zur Einschreibung in den M.Ed.SoP. Ist es … antreten? Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung! … Zulassungsbescheid zur Einschreibung M.Ed. SoP. und BP … … absolvieren möchte, benötige ich zu diesem Zeitpunkt einen Zulassungsbescheid zur Einschreibung in den M.Ed.SoP. Ist es …04.05.2023
Wechsel vom Grundschullehramt zur Sonderpädagogik?… Wählen eines Mangelfaches, wie z.B. Physik, eine erhöhte Zulassungschance? Gibt es bei der Sonderpädagogik also auch … Wählen eines Mangelfaches, wie z.B. Physik, eine erhöhte Zulassungschance? Gibt es bei der Sonderpädagogik also auch …11.06.2023
RE: Leistungen nachholen
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. In den Fächern bzw. im Studienbereich, in dem/denen festgelegt wurde, dass Sie Leistungen nachholen müssen, können Sie erst dann an einer Modulprüfung teilnehmen, wenn Sie das Nachstudium nachgewiesen haben.
Dazu setzen Sie sich zu Beginn des Semesters mit der bzw. dem zuständigen Fachvertreter*in in Verbindung, um einen Studienplan für die nachzuholenden Leistungen zu erstellen (das Formular hierfür finden Sie unter https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/immatrikulation/master.html?L=0)
Sobald Sie diese Leistungen erbracht haben lassen Sie sich dies durch die Lehrenden oder Prüfer auf dem Formular bestätigen. Wenn in einem Fach alle Leistungen erbracht und unterschrieben sind können Sie das Formular im Prüfungsamt einreichen. Erst dann werden Sie als prüfungsberechtigt geführt, d.h. Sie können ab diesem Zeitpunkt an Modulprüfungen in diesem Fach teilnehmen.
Wenn Sie das Nachstudium in allen Fächern/Studienbereichen erfolgreich absolviert haben wird Ihnen das Prüfungsamt das erfolgreiche Nachstudium gemäß Zulassungsbescheid bestätigen. Diesen Nachweis benötigen Sie bei Ihrer Anmeldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) zusätzlich zum Transcript of Records des Bachelor- und Masterstudiums.
Liebe Grüße
Team SSC der PH Heidelberg