Be­wer­bungs­frist Mas­ter

Hallo, 

wenn bei einer Be­wer­bung noch kein Ba­che­lor­ab­schluss vor­liegt, dann muss die­ser frist­ge­recht nach­ge­reicht wer­den. Ich würde gerne im SS24 mit dem Mas­ter be­gin­nen, habe aber noch kei­nen Ba­che­lor­ab­schluss. Muss die­ser dann bis 30.06.2023 oder bis 30.06.2024 (also be­reits wäh­rend des Som­mer­se­mes­ters) nach­ge­reicht wer­den? 
 

Mit freund­li­chen Grü­ßen 

Lu 

1 Ant­wort

Hallo,

Vie­len Dank für deine Frage.

Die Ba­che­lor­ar­beit muss bis zum 01.12.2023 an­ge­mel­det sein und bis spä­tes­tens zum 30.06.2024 muss das Ba­che­lor­zeug­nis vor­lie­gen. Wenn der Ba­che­lor an der PH Hei­del­berg ge­macht wird, dann wird das Zeug­nis in­tern wei­ter­ge­reicht.

Liebe Grüße

das Team des Stu­dent Ser­vice Cen­ter der PH Hei­del­berg

Ver­öf­fent­licht