1 Antwort RE: Wiederholung Prüfung Hallo,vielen Dank für Ihre Frage. Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.Die Masterarbeit und das Semesterpraktikum können jeweils nur einmal wiederholt werden. Siehe auch die gültige Prüfungsordnung (§31-34) für den Bachelorstudiengang B.A. Bildung im Sekundarbereich: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .Liebe GrüßeTeam SSC der PH Heidelberg Kommentieren / Rückfrage stellen
RE: Wiederholung Prüfung Hallo,vielen Dank für Ihre Frage. Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.Die Masterarbeit und das Semesterpraktikum können jeweils nur einmal wiederholt werden. Siehe auch die gültige Prüfungsordnung (§31-34) für den Bachelorstudiengang B.A. Bildung im Sekundarbereich: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .Liebe GrüßeTeam SSC der PH Heidelberg
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RE: Wiederholung Prüfung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Die Masterarbeit und das Semesterpraktikum können jeweils nur einmal wiederholt werden. Siehe auch die gültige Prüfungsordnung (§31-34) für den Bachelorstudiengang B.A. Bildung im Sekundarbereich: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
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