Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.
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RE: Wiederholung Prüfung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Die Masterarbeit und das Semesterpraktikum können jeweils nur einmal wiederholt werden. Siehe auch die gültige Prüfungsordnung (§31-34) für den Bachelorstudiengang B.A. Bildung im Sekundarbereich: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Liebe Grüße
Team SSC der PH Heidelberg