Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
HochschulwechselKann man sich für einen Studienplatz bewerben, während man noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist?10.02.2023
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
Abgabe der MasterarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
kann die Masterarbeit auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht beim SSC abgegeben werden oder muss der…14.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
RE: FSJ Zeugnis bei Bewerbung hochladen
Hallo,
Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg