Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Bewerbung… Hallo, ich will mich für Lehramt bewerben. Muss ich meine Bewerbung nur online oder auch noch zusätzlich per Post ausgedruckt an die PH in Heidelberg zusenden? … Bewerbung … Hallo, ich will mich für Lehramt bewerben. Muss …07.01.2023
Status im Bewerberportal "gültig"… Hallo, was bedeutet der Status "gültig" im Bewerbungsportal? Dankeschön … Status im Bewerberportal "gültig" … Hallo, was bedeutet der Status "gültig" im Bewerbungsportal? Dankeschön … … Status im Bewerberportal …29.10.2018
Bewerbungsstatus "vorläufig ausgeschlossen"… Hallo, was bedeutet der Status "vorläufig ausgeschlossen" im Bewerbungsportal? Danke … Bewerbungsstatus "vorläufig ausgeschlossen" … Hallo, was bedeutet der Status "vorläufig ausgeschlossen" im Bewerbungsportal? Danke … … Bewerbungsstatus "vorläufig …29.10.2018
Bewerbungsportal WiSe 24… Hallo, Ich wollte mich über das Bewerbungs Portal für den Bachelor Sonderpädagogik bewerben, bekomme aber die Mitteilung, dass der Bewerbungszeitraum abgelaufen ist. Könnten Sie mir …14.04.2024
Online-Bewerbungsportal… Hallo, Ich bin mir nicht sicher, was ich im Bewerbungsportal genau klicken und angeben sollte für meine Bewerbung. An wen kann ich mich wenden mit Fragen? … Online-Bewerbungsportal … Hallo, Ich bin mir nicht sicher, was ich …14.04.2024
RE: FSJ Zeugnis bei Bewerbung hochladen
Hallo,
Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg