Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
FSJ in der Pflege - pädagogisch relevant? … (Lehramt) bewerben und mich interessiert, ob mein FSJ im Krankenhaus dafür relevant ist. Vielen Dank schon einmal im Voraus! … FSJ in der Pflege - pädagogisch relevant? … Hallo liebes … (Lehramt) bewerben und mich interessiert, ob mein FSJ im Krankenhaus dafür relevant ist. Vielen Dank schon …17.01.2023
Frage Studium … Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache zur Zeit ein FSJ und weiß nicht wie ich die Frage beantworte: einen … … Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache zur Zeit ein FSJ und weiß nicht wie ich die Frage beantworte: einen …04.01.2024
Nachweis der Dienstzeit… für meine Dienstzeit hochladen, da ich angegeben habe, ein FSJ abzuleisten. Ich habe meine FSJ Bescheinigung im Vorfeld schon hochladen müssen. Muss … ein anderes Dokument als die Musterbescheininung für ein FSJ. Mein FSJ geht noch bis Ende August. … Nachweis der …27.05.2023
Fragen zum Studium … benötigt wird. Seit dem 14.9.23 absolviere ich ein FSJ und wollte wissen, welche Punktzahl bei einem laufenden FSJ berücksichtigt wird. Wenn man sich für ein sogenanntes … benötigt wird. Seit dem 14.9.23 absolviere ich ein FSJ und wollte wissen, welche Punktzahl bei einem laufenden …27.11.2023
RE: FSJ Zeugnis bei Bewerbung hochladen
Hallo,
Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg