Frage Stu­di­um

Sehr ge­ehr­te Damen und Her­ren, 

ich mache zur Zeit ein FSJ und weiß nicht wie ich die Frage be­ant­wor­te: einen Dienst ge­leis­tet haben… da ich die­sen zur strikt aus­füh­re weiß ich nicht ob ich ja oder nein aus­wäh­len muss….

Vie­len Dank im Vor­raus 

1 Ant­wort

Hallo Va­nes­sa,

vie­len Dank für Deine Frage.

Ein FSJ kann Dir so­wohl als Voll­zeit­tä­tig­keit als auch als Dienst an­er­kannt wer­den. Die Be­wer­tung als Voll­zeit­tä­tig­keit er­gibt sich aus der nach­ge­wie­se­nen FSJ-Dauer.
Als Dienst wird es an­er­kannt, wenn min­des­tens 6 Mo­na­te FSJ ab­ge­leis­tet wur­den. Be­rück­sich­tigt wird in bei­den Fäl­len der Zeit­raum bis zum Be­ginn des Be­wer­bungs­se­mes­ters, bei Dir also der Zeit­raum bis zum 31.03. bei ge­wünsch­tem Stu­di­en­start im Som­mer­se­mes­ter 2024.


Wich­tig ist, dass Deine FSJ-Be­schei­ni­gung den Vor­ga­ben ent­spricht, z.B. muss sie den ent­spre­chen­den Ge­set­zes­ver­weis ent­hal­ten. Bitte be­rück­sich­ti­ge auch alle wei­te­ren Hin­wei­se zur An­er­ken­nung von Diens­ten auf un­se­rer Web­sei­te.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Dein On­line-Be­ra­tungs­team

Ver­öf­fent­licht