Zweit­stu­di­en­ge­büh­ren für den Mas­ter?

Hallo,

mo­men­tan schrei­be ich meine Ba­che­lor-Ar­beit und ich möch­te da­nach einen Mas­ter stu­die­ren. Fal­len für den Mas­ter Zweit­stu­di­en­ge­büh­ren an, da ich be­reits einen Ba­che­lor-Ab­schluss habe?

Viele Grüße

Lau­da­tio

1 Ant­wort

Hallo Lau­da­tio,

vie­len Dank für Ihre Frage!

Nein, Sie sind wei­ter­hin im Erst­stu­di­um (bis zum Mas­ter­ab­schluss) und müs­sen keine Zweit­stu­di­en­ge­büh­ren zah­len.

Zweit­stu­di­en­be­wer­ber:in ist man erst, wenn man zum Be­wer­bungs­en­de be­reits ein Stu­di­um (Ba­che­lor plus Mas­ter) an einer Hoch­schu­le im Bun­des­ge­biet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ab­ge­schlos­sen hat. Zweit­stu­di­en­be­wer­ber:innen fin­den de­tail­lier­te In­for­ma­tio­nen unter: https://​www.​ph-​heidelberg.​de/​studium/​interesse-​am-​studium/​bewerbung/​zwe​itst​udie​nbew​erbu​ng/ .

Viele Grüße

Team SSC der PH Hei­del­berg

Ver­öf­fent­licht