vielen Dank für Deine Frage. Ein sozialer Dienst kann Dir im Auswahlverfahren als pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit bepunktet werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich hierbei um ein Freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr, um einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Freiwilligendienst handelt. Eine Bepunktung ist ab einer Dauer von mind. 2 Monaten möglich.
HochschulwechselKann man sich für einen Studienplatz bewerben, während man noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist?10.02.2023
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
Abgabe der MasterarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
kann die Masterarbeit auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht beim SSC abgegeben werden oder muss der…14.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
RE: Haben FSJ und FÖJ den selben Stellenwert ?
Hallo Team SSC,
vielen Dank für Deine Frage. Ein sozialer Dienst kann Dir im Auswahlverfahren als pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit bepunktet werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich hierbei um ein Freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr, um einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Freiwilligendienst handelt. Eine Bepunktung ist ab einer Dauer von mind. 2 Monaten möglich.
Weitere Infos findest Du auf unserer Webseite unter https://www.ph-heidelberg.de/studium/interesse-am-studium/auswahlverfahren/bachelor-studiengaenge/
Mit freundlichen Grüßen,
dein SSC-Team