Ab­ga­be Ba­che­lor­ar­beit

Hallo :)

 

ich bin ge­ra­de dabei meine Ba­che­lor­ar­beit zu schrei­ben. Mein Be­ar­bei­tungs­zeit­raum wurde um 5 Tage ver­län­gert und ich darf meine Ar­beit jetzt am 20.05. ab­ge­ben. Das ist al­ler­dings der Pfingst­mon­tag. Kön­nen an die­sem Tag auch Ba­che­lor­ar­bei­ten ab­ge­ge­ben wer­den, oder muss ich sie dann schon am 17.05 ab­ge­ben?

 

 

1 Ant­wort

Hallo,

grund­sätz­lich gilt, dass aus­schlie­ß­lich das Prü­fungs­amt eine Aus­kunft zur gül­ti­gen Ab­ga­be­frist geben kann. Die Kon­takt­an­ga­ben zum Prü­fungs­amt fin­dest Du unter: https://​www.​ph-​heidelberg.​de/​studium/​im-​studium/​zen​tral​espr​uefu​ngsa​mt/​kontakt/ .

Liebe Grüße

Das Team des SSC

Ver­öf­fent­licht