Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig. Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
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Abgabe der MasterarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
kann die Masterarbeit auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht beim SSC abgegeben werden oder muss der…14.02.2023
RE: Wiederholung Leistungen Vorprüfung (Sek I)
Hallo Studierender5,
vielen Dank für Ihre Frage!
Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.
Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg