Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig. Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
ISP Sek IHallo,
sehr gerne würde ich das ISP bereits im Bachelor absolvieren, obwohl es für den Master gedacht ist. Ist dies irgendwie möglich?
Herzlichen…28.02.2023
Lehramt Sekundarstufe IIHallo, ich würde gerne Kunst Lehramt an Gymnasien studieren (Sekundarstufe II ??), mit Sport als zweitem Fach.
Ist das bei Ihnen möglich? Mit…13.03.2023
ÜSB 2VMHallo :) Das Vertiefungsmodul "ÜSB 2 VM **" setzt sich aus zwei Veranstaltungen aus denjeweiligen Fächern zusammen. Ist es wichtig, dass dazu…04.04.2023
erstes oder höheres FachsemesterHallo,
ich studiere bereits im 2. Semester an der PH Heidelberg im Sek 1 Lehramt und möchte mich für das kommende Wintersemster für den…15.05.2023
RE: Wiederholung Leistungen Vorprüfung (Sek I)
Hallo Studierender5,
vielen Dank für Ihre Frage!
Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.
Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg