Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig. Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
HärtefallantragHallo,im Studium habe ich eine Prüfung drei mal nicht bestanden und jetzt würde ich gerne einen Härtefallantrag stellen.
Meine Frage wäre, an welche…14.04.2024
Teilnahme am SeminarMuss man ein Modul, das man belegt hat, zwingend mit einer Prüfung am Ende des Semesters abschließen oder kann man sie auch „schieben“ und später…13.11.2024
Gesamtnote BachelorWie zählen die einzelnen Modulnoten in die Gesamtnote für den Bachelor? Was ist die einzelne Gewichtung?13.11.2024
RE: Wiederholung Leistungen Vorprüfung (Sek I)
Hallo Studierender5,
vielen Dank für Ihre Frage!
Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.
Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg