Vorläufige Bescheinigung Referendariat

Guten Tag,

Wenn ich noch nicht zum Beginn des Referendariats alle Leistungen erbracht habe, ist anscheinend der Beginn des Referendariats trotzdem möglich. Kriege ich dann eine vorläufige Bescheinigung – so was habe ich mal gehört? Und wo frage ich diese an?

1 Antwort

Hallo nogo12,

vielen Dank für Ihre Frage!

Das Prüfungsamt hat hierüber wichtige Informationen bereitgestellt:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem Sommersemester 2024 keine vorläufigen Bestehensbescheinigungen (= Masterarbeit wurde noch nicht bewertet, aber als bestanden dem Prüfungsamt gemeldet) mehr erstellt werden.
Die Studierenden aller Lehrämter haben die Möglichkeit, ihren Vorbereitungsdienst als Gasthörer:in zu starten. Um die Voraussetzungen für die Zulassung als Gasthörer:in zu gewährleisten, müssen die Studierenden die Masterarbeit spätestens bis 01.09. anmelden und den Zulassungsbescheid mit dem entsprechenden Abgabetermin (nicht später als 15.01.) als Nachweis beim Regierungspräsidium eingereicht haben. Somit ist bei einer Bearbeitungszeit der Masterarbeit von 17 Wochen gemäß § 19 Abs. 5 MStPO und einem Bewertungsverfahren von 8 Wochen gewährleistet, dass die Note bis 15.03. vorliegt und ein Abschlusszeugnis (Lehrämter Sekundarstufe I und Sonderpädagogik) bzw. eine Bescheinigung über das erfolgreiche Masterstudium (Lehramt Grundschule) bis 31.03. ausgestellt werden kann.
Nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst können Sie dem folgenden Link entnehmen:
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/Vorbereitungsdienst+im+Gasthoererstatus 

Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg

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