Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
Arbeiten nach Abgabe der Bachelorarbeit Ist es möglich mit Abgabe der Bachelorarbeit sofort in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis zu starten oder muss danach gewartet werden, bis die…11.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
SporttestSolte ich den Sporttest nicht bestehen, ist es möglich bzw macht es Sinn z.B das Studium erst mit Geschichte und Englisch anzufangen und Sport nach…03.03.2023
FächerwahlWelche Fächer sind nicht so beliebt so das ich gleich anfangen könnte zu Studieren? Also ohne bzw wenig Wartesemester etc.?03.03.2023
RE: Bachelorarbeit
Hallo Juliane,
vielen Dank für deine Frage!
Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/pruefungsaemter/Pr%C3%BCfungsamt_neu/210423_Richtlinie_BA-Arbeit.pdf
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/
Melde dich bei weiteren Fragen gerne telefonisch unter 06221/477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers