Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
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HärtefallantragHallo,im Studium habe ich eine Prüfung drei mal nicht bestanden und jetzt würde ich gerne einen Härtefallantrag stellen.
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RE: Bachelorarbeit
Hallo Juliane,
vielen Dank für deine Frage!
Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/pruefungsaemter/Pr%C3%BCfungsamt_neu/210423_Richtlinie_BA-Arbeit.pdf
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/
Melde dich bei weiteren Fragen gerne telefonisch unter 06221/477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers