Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
ZeichenmaterialienGuten Tag,
Ich plane gerade meine Bewerbungsmappe für das Kunst-Lehramtstudium und habe zu den Materialien für die Zeichnungen noch Fragen:
Welche…21.05.2023
ZusatzqualifikationHallo,
Ich habe gerade meine Masterarbeit abgegeben und habe alle anderen Prüfungen schon abgelegt. Ich würde gerne noch eine Zusatzqualifikation…06.06.2023
Erweiterungsmaster Sek IHallo,
Ist es möglich, sich parallel zu einem Master of Education Studium an der Uni für Mathematik als Erweiterungsfachmaster für Sek I an der PH…10.06.2023
StudienplatzSehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere Lehramt für die Sekundarstufe 1 im Zweiten Semester mit den Fächern Englisch und Biologie. Nach…12.06.2023
RE: Bachelorarbeit
Hallo Juliane,
vielen Dank für deine Frage!
Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/pruefungsaemter/Pr%C3%BCfungsamt_neu/210423_Richtlinie_BA-Arbeit.pdf
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/
Melde dich bei weiteren Fragen gerne telefonisch unter 06221/477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers