Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
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Erweiterungsfach… Ich bin aktuell im Bachelor für Lehramt Gymnasium eingeschrieben und mach im Wintersemester meine Bachelorprüfung, sodass ich im Sommer in den Master kann. … eingeschrieben bin? … Erweiterungsfach … Ich bin aktuell im Bachelor für Lehramt Gymnasium eingeschrieben und mach im …10.07.2024
Studienbücher… Hallo, Was sind die Studienbücher für die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge und wo finde ich sie? Viele … Hallo, Was sind die Studienbücher für die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge und wo finde ich sie? Viele …06.03.2023
Erweiterungsfach Master… aufgefallen, dass ich für das Erweiterungsfach ja alle Bachelorveranstaltungen einschließlich ÜSB 04 belegen muss. … so richtig? Schließlich habe ich ja eigentlich schon einen Bachelor, durch den mir ÜSB04 bereits angerechnet wurde. … aufgefallen, dass ich für das Erweiterungsfach ja alle Bachelorveranstaltungen einschließlich ÜSB 04 belegen muss. …27.08.2024
RE: Bachelorarbeit
Hallo Juliane,
vielen Dank für deine Frage!
Bachelorarbeiten mit Lehramtsbezug können jeweils monatlich bis einschließlich des ersten Werktags eines Monats angemeldet werden. Den Antrag auf Zulassung findest Du im Downloadcenter des akademischen Prüfungsamtes ( https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/formulare-downloads/ ). Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder im SSC oder direkt beim Prüfungsamt (Briefkasten oder Mail) eingereicht werden. Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Prüfungsausschuss das Thema genehmigt hat, versendet das Prüfungsamt die schriftliche Bestätigung (Zulassungsbescheid) über Ausgabe des Themas mit Abgabefrist per Post. Die Frist für die Anfertigung der Bachelorarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas/ Zulassung (BStPO §22 Abs. 4). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zulassung).
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsamtes:
https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/pruefungsaemter/Pr%C3%BCfungsamt_neu/210423_Richtlinie_BA-Arbeit.pdf
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/
https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/
Melde dich bei weiteren Fragen gerne telefonisch unter 06221/477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers