Masterarbeit Rückmeldung

Hallo,

ich studiere Lehramt Sonderpädagogik und werden im WiSe 24/25 mit meiner Masterarbeit beginnen. Diese wird zeitlich jedoch noch in das Sommersemester 2025 fallen. Muss ich mich für das Sommersemester 2025 dann noch rückmelden, wenn ich nur noch die Masterarbeit schreibe und abgeben werde?

Sobald meine Masterarbeit abgegeben ist möchte ich Vollzeit arbeiten. Wenn ich dann aber noch bis Ende September 2025 als Student eingeschrieben bin darf ich bis dahin nur 20h/ Woche arbeiten oder?

Vielen Dank im voraus!

1 Antwort

Hallo Sopäd,

vielen Dank für Deine Frage!

Wenn Du Deine Masterarbeit bereits angemeldet hast, ist eine Rückmeldung nicht zwingend erforderlich, um diese fertig zu schreiben und abzugeben. Achte aber darauf, dass Du dann ab dem Sommersemester 2025 keinen Studierendenstatus mehr hast und Deine PH-Zugänge (Mail, LSF, StudIP usw.) unmittelbar zum Semesterende (Ende WiSe 2024/25) deaktiviert werden. Siehe die ausführlichen Informationen dazu unter: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/exmatrikulation/ (Reiter "Exmatrikulation während Prüfungen"). 
Arbeitsverhältnisse sind lediglich im Rahmen des Immatrikulationsprozesses zu genehmigen. Möchten Sie nach Abgabe der Masterarbeit in ein Vollzeitarbeitsverhältnis starten, können Sie sich auch zum Wunschdatum (z.B. Arbeitsbeginn) auf Antrag exmatrikulieren lassen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Gebührenrückerstattung. 

Viele Grüße

Team SSC der PH Heidelberg 

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