Nachweis Kompetenzniveau

Für das Studium Gebärdensprachdolmetschen muss ich 90 Stunden bzw. den A1 nachweisen. Muss dies zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein oder reicht zu diesem Zeitpunkt der Nachweis an einer momentanen Teilnahme an einem Kurs?

1 Antwort

Hallo J,

vielen Dank für deine Frage!

Als Zulassungsvoraussetzung für Gebärdensprachdolmetschen gilt nur die allgemeine Hochschulreife. Der Nachweis des Komptenzniveaus A1 in Deutscher Gebärdensprache ist keine Voraussetzung für die Bewerbung, kann aber die Chance auf einen Studienplatz erhöhen. Weitere Möglichkeiten, die Chance auf einen Studienplatz zu verbessern sind abgeschlossene fachlich relevante Berufsausbildungen, fachlich relevante Vollzeittätigkeiten sowie Familientätigkeiten und Teilzeittätigkeiten. Zur Übersicht schaue gerne in die Satzung zum Auswahlverfahren auf unserer Homepage (https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/studienbuero/Gesetze_Verordnungen/BA_GSD_Auswahlsatzung.pdf). 

Lade in deiner Bewerbung am besten alle Nachweise hoch, die du hast bzw. die in Frage kommen und lasse dir nachweisen, wie viele Stunden Unterricht in DGS du zum Zeitpunkt der Bewerbung schon absolviert hast. Bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) kannst du denn Nachweis des Kompetenzniveaus A1 auch noch nach Abgabe deiner Bewerbung nachreichen.

Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.

mit freundlichen Grüßen

das Team des Student Service Centers   

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