Nach­weis Kom­pe­tenz­ni­veau

Für das Stu­di­um Ge­bär­den­sprach­dol­met­schen muss ich 90 Stun­den bzw. den A1 nach­wei­sen. Muss dies zum Ende der Be­wer­bungs­frist ab­ge­schlos­sen sein oder reicht zu die­sem Zeit­punkt der Nach­weis an einer mo­men­ta­nen Teil­nah­me an einem Kurs?

1 Ant­wort

Hallo J,

vie­len Dank für deine Frage!

Als Zu­las­sungs­vor­aus­set­zung für Ge­bär­den­sprach­dol­met­schen gilt nur die all­ge­mei­ne Hoch­schul­rei­fe. Der Nach­weis des Komp­tenz­ni­veaus A1 in Deut­scher Ge­bär­den­spra­che ist keine Vor­aus­set­zung für die Be­wer­bung, kann aber die Chan­ce auf einen Stu­di­en­platz er­hö­hen. Wei­te­re Mög­lich­kei­ten, die Chan­ce auf einen Stu­di­en­platz zu ver­bes­sern sind ab­ge­schlos­se­ne fach­lich re­le­van­te Be­rufs­aus­bil­dun­gen, fach­lich re­le­van­te Voll­zeit­tä­tig­kei­ten sowie Fa­mi­li­en­tä­tig­kei­ten und Teil­zeit­tä­tig­kei­ten. Zur Über­sicht schaue gerne in die Sat­zung zum Aus­wahl­ver­fah­ren auf un­se­rer Home­page (https://​www.​ph-​heidelberg.​de/​fileadmin/​de/​studium/​stu​dien​buer​o/​Gesetze_​Ver​ordn​unge​n/​BA_​GSD_​Aus​wahl​satz​ung.​pdf). 

Lade in dei­ner Be­wer­bung am bes­ten alle Nach­wei­se hoch, die du hast bzw. die in Frage kom­men und lasse dir nach­wei­sen, wie viele Stun­den Un­ter­richt in DGS du zum Zeit­punkt der Be­wer­bung schon ab­sol­viert hast. Bis zum Be­wer­bungs­schluss (15.07.) kannst du denn Nach­weis des Kom­pe­tenz­ni­veaus A1 auch noch nach Ab­ga­be dei­ner Be­wer­bung nach­rei­chen.

Bei wei­te­ren Fra­gen melde dich gerne te­le­fo­nisch unter 06221 477 555.

mit freund­li­chen Grü­ßen

das Team des Stu­dent Ser­vice Cen­ters   

Ver­öf­fent­licht