Wenn ein Dokument der Online-Bewerbung nachgereicht werden muss, der Bewerbungszeitraum jedoch schon abschlossen ist. Wohin muss das Dokument dann geschickt werden?
In der Regel gibt es nach Bewerbungsschluss eine Frist für Nachreichungen, die bis zum Ende des jeweiligen Monats geht (Sommersemester: Ende Januar / Wintersemester: Ende Juli). Sofern Sie im Bewerbungsportal keine Änderungen mehr vornehmen können, so sind Nachreichungen an die E-Mail Adresse des Studienbüros grundsätzlich immer möglich. Die E-Mail Adresse lautet: studisek@vw.ph-heidelberg.de
HochschulwechselKann man sich für einen Studienplatz bewerben, während man noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist?10.02.2023
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
Abgabe der MasterarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
kann die Masterarbeit auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht beim SSC abgegeben werden oder muss der…14.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
RE: Nachreichen Dokument
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Frage.
In der Regel gibt es nach Bewerbungsschluss eine Frist für Nachreichungen, die bis zum Ende des jeweiligen Monats geht (Sommersemester: Ende Januar / Wintersemester: Ende Juli). Sofern Sie im Bewerbungsportal keine Änderungen mehr vornehmen können, so sind Nachreichungen an die E-Mail Adresse des Studienbüros grundsätzlich immer möglich. Die E-Mail Adresse lautet: studisek@vw.ph-heidelberg.de
Mit freundlichen Grüßen
das Onlineberatungsteam