Wenn ein Dokument der Online-Bewerbung nachgereicht werden muss, der Bewerbungszeitraum jedoch schon abschlossen ist. Wohin muss das Dokument dann geschickt werden?
In der Regel gibt es nach Bewerbungsschluss eine Frist für Nachreichungen, die bis zum Ende des jeweiligen Monats geht (Sommersemester: Ende Januar / Wintersemester: Ende Juli). Sofern Sie im Bewerbungsportal keine Änderungen mehr vornehmen können, so sind Nachreichungen an die E-Mail Adresse des Studienbüros grundsätzlich immer möglich. Die E-Mail Adresse lautet: studisek@vw.ph-heidelberg.de
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Beglaubigtes Zeugnis… oder jetzt noch hochladen oder werde ich aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen? … Beglaubigtes Zeugnis … … oder jetzt noch hochladen oder werde ich aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen? … … Beglaubigtes Zeugnis …08.07.2024
RE: Nachreichen Dokument
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Frage.
In der Regel gibt es nach Bewerbungsschluss eine Frist für Nachreichungen, die bis zum Ende des jeweiligen Monats geht (Sommersemester: Ende Januar / Wintersemester: Ende Juli). Sofern Sie im Bewerbungsportal keine Änderungen mehr vornehmen können, so sind Nachreichungen an die E-Mail Adresse des Studienbüros grundsätzlich immer möglich. Die E-Mail Adresse lautet: studisek@vw.ph-heidelberg.de
Mit freundlichen Grüßen
das Onlineberatungsteam