Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen. Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
Exmatrikulation für Master… Sekundarstufe 1). Ich habe mich zum Sommersemester für ein Masterstudium beworben und eine Zusage erhalten. Nun steht … aktuell noch den Bachelor studiere und im Sommer dann den Master? … Exmatrikulation für Master … ich studiere aktuell B.A. Bildung im …13.01.2025
RE: Immatrikulationsunterlagen (Master)
Hallo Emelie,
vielen Dank für deine Frage!
Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen.
Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden.
Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers