Das Nachrückverfahren beginnt nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, die am 22. August 2024 endet. Erst dann wird klar, wie viele Studienplätze noch verfügbar sind. Sollte es nach dieser Frist noch freie Plätze geben, wird das Nachrückverfahren fortgesetzt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Daher ist es schwierig, genau vorherzusagen, wie hoch die Chancen sind.
HochschulwechselKann man sich für einen Studienplatz bewerben, während man noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist?10.02.2023
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
Abgabe der MasterarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
kann die Masterarbeit auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht beim SSC abgegeben werden oder muss der…14.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
RE: Nachrückverfahren
Hallo Xyz,
vielen Dank für deine Frage!
Das Nachrückverfahren beginnt nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, die am 22. August 2024 endet. Erst dann wird klar, wie viele Studienplätze noch verfügbar sind. Sollte es nach dieser Frist noch freie Plätze geben, wird das Nachrückverfahren fortgesetzt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Daher ist es schwierig, genau vorherzusagen, wie hoch die Chancen sind.
Herzliche Grüße
dein Student Service Center Team