Master Grundschullehramt

Hallo, 

ich schreibe dieses Semester meine Bachelorarbeit und eine Prüfung. Gerne würde ich im nächsten Semester in den Master starten. 

Wenn ich nun aber durch eine Prüfung falle, was passiert mit meiner Bewerbung für den Master? Bin ich weiterhin im Bachelor eingeschrieben und kann mich dann im darauffolgenden Semester erneut für den Master bewerben?

 

1 Antwort

Hallo Laura_01,

vielen Dank für Deine Frage!

Eine Zulassung zum M.Ed. Lehramt Grundschule ist möglich, wenn Du bis zum Ende der Bewerbungsfrist mindestens 150 ECTS aus Deinem Bachelorstudium erworben hast. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass Du bis zu einer bestimmten Frist Deinen Bachelorabschluss nachweisen kannst. 

Während Deines Masterstudiums darfst Du keine Prüfungsleistungen für das Bachelorstudium mehr erbringen. Dein Bachelorstudium muss bis zum Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein. 

Ist das aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung nicht der Fall, meldest Du dies bitte dem Studienbüro. Deine Zulassung zum Masterstudium erlischt und Du wirst ins Bachelorstudium zurückgestuft, damit Du Dich für die betreffende Prüfung anmelden und diese ablegen kannst. 

Du kannst Dich zum Folgesemester erneut für das Masterstudium bewerben. 
Es entstehen Dir aus der vorherigen Bewerbung und Rückstufung keine Nachteile. 

Melde Dich bei weiteren Fragen gern!

Mit freundlichen Grüßen

Dein Online-Beratungsteam   

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