Studiengebühren rückerstatten lassen
Hallo,
ich wurde zum 30.9. exmatrikuliert. Für das Wintersemester hatte ich mich ursprünglich zurück gemeldet. Jedoch habe ich meine Studiengebühren nach der Exmatrikulation nicht zurück erhalten. Muss ich diese extra beantragen?
RE: Studiengebühren rückerstatten lassen
Hallo Apfelgarten,
vielen Dank für Deine Frage!
Richtig, Du musst die Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. Die Rückerstattung beantragst Du online in Deinem CAMPUS-Portal.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg