Was ist ent­schei­dend für die Ex­ma­tri­ku­la­ti­on?

Lie­bes Be­ra­tungs­team,

ich würde mich gerne noch ein­mal für das nächs­te Se­mes­ter rück­mel­den: Ist das mög­lich wenn ich meine Ba­che­lor­ar­beit Ende März ab­ge­be (ich stu­die­re kein Lehr­amt) und meine BA-Be­treue­rin dem­entspre­chend meine Note erst im April mel­det? Werde ich dann erst zum 30.9. ex­ma­tri­ku­liert oder ist der Ab­ga­be­zeit­punkt ent­schei­dend für die Ex­ma­tri­ku­la­ti­on und ich würde dann trotz­dem zum 31.3. ex­ma­tri­ku­liert wer­den?

1 Ant­wort

Hallo an­onym01,

vie­len Dank für Deine Frage!

Nach Mit­tei­lung des Prü­fungs­am­tes über das Be­stehen der Ab­schluss­prü­fung wird man mit Wir­kung zum Ende des ak­tu­el­len Se­mes­ters ex­ma­tri­ku­liert. In Dei­nem Fall würde das be­deu­ten, dass die Ex­ma­tri­ku­la­ti­on von Amts wegen zum 30.09. er­fol­gen würde, so­fern die Note erst im April dem Prü­fungs­amt wei­ter­ge­ge­ben wird von der Be­treue­rin der Ba­che­lor-Ar­beit. Dies setzt na­tür­lich vor­aus, dass Du Dich frist­ge­recht rück­mel­dest. 

Viele Grüße

Team SSC der PH Hei­del­berg  

Ver­öf­fent­licht