Was ist entscheidend für die Exmatrikulation?
Liebes Beratungsteam,
ich würde mich gerne noch einmal für das nächste Semester rückmelden: Ist das möglich wenn ich meine Bachelorarbeit Ende März abgebe (ich studiere kein Lehramt) und meine BA-Betreuerin dementsprechend meine Note erst im April meldet? Werde ich dann erst zum 30.9. exmatrikuliert oder ist der Abgabezeitpunkt entscheidend für die Exmatrikulation und ich würde dann trotzdem zum 31.3. exmatrikuliert werden?
RE: Was ist entscheidend für die Exmatrikulation?
Hallo anonym01,
vielen Dank für Deine Frage!
Nach Mitteilung des Prüfungsamtes über das Bestehen der Abschlussprüfung wird man mit Wirkung zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert. In Deinem Fall würde das bedeuten, dass die Exmatrikulation von Amts wegen zum 30.09. erfolgen würde, sofern die Note erst im April dem Prüfungsamt weitergegeben wird von der Betreuerin der Bachelor-Arbeit. Dies setzt natürlich voraus, dass Du Dich fristgerecht rückmeldest.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg