1 Antwort RE: erlaubte Anzahl an Bewerbungen Guten Tag,vielen Dank für Ihre Frage.- Bachelorbewerber:innen können maximal 3 Anträge stellen.- Masterbewerber:innen dürfen maximal 2 Bewerbungsanträge abgeben.Zweitstudienbewerber:innen können nur einen Antrag abgeben.Für alle Bewerber:innen gilt, dass pro Studiengang nur ein Antrag gestellt werden darf.Mit freundlichen GrüßenTeam SSC der PH Heidelberg Kommentieren / Rückfrage stellen
RE: erlaubte Anzahl an Bewerbungen Guten Tag,vielen Dank für Ihre Frage.- Bachelorbewerber:innen können maximal 3 Anträge stellen.- Masterbewerber:innen dürfen maximal 2 Bewerbungsanträge abgeben.Zweitstudienbewerber:innen können nur einen Antrag abgeben.Für alle Bewerber:innen gilt, dass pro Studiengang nur ein Antrag gestellt werden darf.Mit freundlichen GrüßenTeam SSC der PH Heidelberg
RE: erlaubte Anzahl an Bewerbungen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
- Bachelorbewerber:innen können maximal 3 Anträge stellen.
- Masterbewerber:innen dürfen maximal 2 Bewerbungsanträge abgeben.
Zweitstudienbewerber:innen können nur einen Antrag abgeben.
Für alle Bewerber:innen gilt, dass pro Studiengang nur ein Antrag gestellt werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Team SSC der PH Heidelberg