der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
Vertiefung wechselnWie kann ich meine Vertiefung ändern? Ich studiere Sopäd im vierten Semester. Meine erste Fachrichtung ist Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung…21.04.2023
Motivationsschreibenwenn ich mich für die Primarstufe bewerben möchte und Interesse habe für den Bereich naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht, lege ich…24.04.2023
Zulassungsbestimmungen GrundschullehramtHallo - welche Möglichkeiten habe ich, an der PH Heidelberg Grundschullehramt zu studieren, wenn ich Fachabitur "Gesundheit" und ein FSJ an einer…24.04.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg