SF HOE 01

Hallo,

muss das komplette Modul : erste Sopäd. Fachrichtung „HOE 01“ laut der AvoP bis zum 4. Semester bestanden sein ? 
Ich habe mir bereits sowohl das Modulhandbuch als auch die Akademische Prüfungsordnung genau durchgelesen und bitte hiermit nochmals um die Bestätigung, da ich mir immer noch nicht sicher bin.

 

1 Antwort

Hallo Sophy,

vielen Dank für Deine Frage!

Die Akademische Vorprüfung (AVoP) oder auch Vorprüfung (VoP) wird in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt:  https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/studienbuero/#c52971 . Die VoP beinhaltet die Basismodule (siehe Studien- und Prüfungsordnung §16.2 sowie die Modulübersicht im Modulhandbuch: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/downloadcenter/studienbuero/#c54904 ). Im Modulhandbuch findest Du, welche Module in Deinem Studiengang zu den Basismodulen zählen: die sonderpädagogische Fachrichtung 01 HOE ist ein Vertiefungsmodul und ist somit kein Bestandteil der VoP. 

Grundsätzlich gilt, dass die gesamte Akademische Vorprüfung (AVoP) einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des vierten Semesters bestanden sein müssen.

Viele Grüße

Team SSC der PH Heidelberg 

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