Nachteilsausgleich Wartezeit
In der Bewerbung für die Sekundarstufe ist die Rede von einem Nachteilsausgleich aufgrund von Wartezeit. Wie genau wird diese definiert? ich habe das Abitur im Sommer 2024 absolviert, anschließend drei Monate gearbeitet und werde nun zwei Monate reisen, um meine Englischkenntnisse (erstes Studienfach) weiter zu vertiefen. Gilt dies als Wartezeit? Wenn ja, wo und welchen Nachweis muss ich erbringen?
RE: Nachteilsausgleich Wartezeit
Hallo,
vielen Dank für Deine Frage!
Einen Nachteilsausgleich gibt es i.d.R. nur bei Härtefällen (siehe dazu: https://www.ph-heidelberg.de/studium/interesse-am-studium/auswahlverfahren/haertefall/ ).
Grundsätzlich werden 10% der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach der Anzahl der Wartesemester vergeben. Diese Wartesemester werden bei der Bewerbung automatisch berechnet. Die Grundlage für diese automatische Berechnung ist der Zeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnisdatum).
Viele Grüße
Team SSC