der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Wahl Seminar ÜSB 01 ModulLiebes Onlineberatungsteam,
kann ich für das Modul ÜSB 01 aus allen Seminaren, die im Rahmen des Moduls angeboten werden, wählen?
Vielen Dank und…24.05.2022
ÜSB 01 Seminare frei wählenLiebes Onlineberatungsteam,
kann ich für das Modul ÜSB 01 aus allen Seminaren, die im Rahmen des Moduls angeboten werden, wählen?
Vielen Dank und…24.05.2022
Zugangscode Tür INF 517Liebes Onlineberatungsteam,
meine Veranstaltung findet im Gebäude INF 517 statt, aber ich brauche einen Zugangscode für die Tür. Wo finde ich diese…24.05.2022
ISP InformationenLiebes OBP-Team,
wo finde ich Informationen zum ISP?
04.10.2018
ISP im AuslandHallo OBP-Team,
ich würde gerne mein ISP im Ausland absolvieren. Ist das möglich?
04.10.2018
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg