der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Wahl von zwei Fächern Guten Tag,
muss man bei beispielsweise der Wahl von Englisch automatisch Grundlagen von Deutsch oder Mathe wählen oder wäre es möglich Englisch und…17.05.2023
ZeichenmaterialienGuten Tag,
Ich plane gerade meine Bewerbungsmappe für das Kunst-Lehramtstudium und habe zu den Materialien für die Zeichnungen noch Fragen:
Welche…21.05.2023
FächerkombinationenDarf ich mich innerhalb eines Studiengangs für mehrere Fächerkombinationen bewerben? z.B.: Deutsch, Sport bzw. Deutsch Geografie (Primarbereich)22.05.2023
Nachweis der DienstzeitGuten Tag,
ich bin gerade dabei mich zu bewerben und soll nun einen Nachweis für meine Dienstzeit hochladen, da ich angegeben habe, ein FSJ…27.05.2023
Bewerbung zurückziehen und neue einschickenHallo zusammen, ich habe vor Kurzem eine Bewerbung für B.A. Sonderpädagogik abgegeben. Dieser Antrag wurde schon geprüft und war gültig. Ich habe…31.05.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg