der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
ZulassungsbescheidHallo,
über das Bewerbungsportal habe ich mich für das Sommersemester beworben. Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt? Ich hatte irgendwo…08.02.2023
Lastschriftmandat Ich hab grad für die Rückmeldung ein Lastschriftmandat erteilt und mein Portal sagt mir ich hab mich zurück gemeldet. Bei den Rechnungen steht jetzt…09.02.2023
LosverfahrenHallo, ist schon absehbar, ob es für das kommende Sommersemester 2023 ein Losverfahren geben wird bzw. wann kann man das genauer sagen? Ich…10.02.2023
HochschulwechselKann man sich für einen Studienplatz bewerben, während man noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist?10.02.2023
StudienplätzeGibt es immer eine feste Zahl an Plätzen für Studienanfänger*innen? Falls ja, kann man diese irgendwo einsehen? Ich habe dazu nichts auf Ihrer…10.02.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg